Sicherungsmittel
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Die roten Textstellen stammen aus den sächsischen Kletterregeln

Knotenschlinge
    Sicherungsmittel
 

Als Sicherungsmittel sind neben den fest installierten Ringen nur Seilschlingen zugelassen. Das erfordert für Gebietsneulinge zwar eine gehörige Umstellung hat aber den Reiz auch hierbei neues zu erfahren und wer aus Gebieten mit durchgehenden fixen Sicherungen kommt bezahlt deutlich weniger als für Keile und Friends ;-)
Hintergrund dieser Regelung ist aber natürlich nicht die Schaffung neuer Herausforderungen für Besucher (obwohl das glänzend gelungen ist ;-) sondern das Ganze hat sehr handfeste Gründe. Der Sandstein des Gebirges ist tendenziell sehr weich und die härtere Oberfläche ist sehr dünn und verletzlich ist sie erst einmal beschädigt schreitet die Erosion sehr schnell vornan. Weich Sicherungsmittel beanspruchen den Fels nicht so punktuell wie Keile und Klemmgeräte. Allerdings auch nur solange auch der Nachsteiger sorgfältig beim Abbau der Sicherungen ist, sonst ist manche, eins "Ringwertige" Sanduhr bald durchgesägt.
Klemmkeile haben neben der Felsschädigung durch ihre geringere Auflagefläche auch einen weiteren Nachteil, die Haltekräfte wirken auch viel kleinere Flächen, besonders bei filigranen Strukturen könnte hier durchaus der Fall eintreten das die Schlinge noch hält wo der Keil bereits zum Ausbruch der Struktur führen würde.

2.2 Sicherungs- und Hilfsmittel 
Als Sicherungsmittel dürfen Seil, Seilschlingen, Karabiner, Ringe, Nachholschäfte und Abseilösen benutzt werden. Die Verwendung von Klemmkeilen und -geräten jeder Art ist verboten...

2.4 Anwendung der Seilschlingen
Zur Sicherung des Kletterers können im Bereich des Kletterweges Seilschlingen gelegt werden. ...  Beim Legen und Entfernen von Seilschlingen dürfen der Fels und Pflanzen nicht beschädigt werden.

   
   

 

letzte Bearbeitung: 21.03.03

 

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