|
|
|
|
|
|
|
|
Die
roten Textstellen stammen aus den
sächsischen Kletterregeln |
|
|
|
Knotenschlinge |
|
|
|
Sicherungsmittel |
|
|
Als Sicherungsmittel sind neben den fest installierten
Ringen nur Seilschlingen zugelassen. Das erfordert für Gebietsneulinge zwar
eine gehörige Umstellung hat aber den Reiz auch hierbei neues zu erfahren
und wer aus Gebieten mit durchgehenden fixen Sicherungen kommt bezahlt
deutlich weniger als für Keile und Friends ;-)
Hintergrund dieser Regelung ist aber natürlich nicht die Schaffung neuer
Herausforderungen für Besucher (obwohl das glänzend gelungen ist ;-) sondern
das Ganze hat sehr handfeste Gründe. Der Sandstein des Gebirges ist
tendenziell sehr weich und die härtere Oberfläche ist sehr dünn und
verletzlich ist sie erst einmal beschädigt schreitet die Erosion sehr
schnell vornan. Weich Sicherungsmittel beanspruchen den Fels nicht so
punktuell wie Keile und Klemmgeräte. Allerdings auch nur solange auch der
Nachsteiger sorgfältig beim Abbau der Sicherungen ist, sonst ist manche,
eins "Ringwertige" Sanduhr bald durchgesägt.
Klemmkeile haben neben der Felsschädigung durch ihre geringere Auflagefläche
auch einen weiteren Nachteil, die Haltekräfte wirken auch viel kleinere
Flächen, besonders bei filigranen Strukturen könnte hier durchaus der Fall
eintreten das die Schlinge noch hält wo der Keil bereits zum Ausbruch der
Struktur führen würde. |
|
|
2.2 Sicherungs- und Hilfsmittel
Als Sicherungsmittel dürfen Seil, Seilschlingen, Karabiner, Ringe,
Nachholschäfte und Abseilösen benutzt werden. Die Verwendung von
Klemmkeilen und -geräten jeder Art ist verboten... |
|
|
|
|
|
2.4 Anwendung der
Seilschlingen
Zur Sicherung des Kletterers können im Bereich des Kletterweges
Seilschlingen gelegt werden. ... Beim Legen und Entfernen von
Seilschlingen dürfen der Fels und Pflanzen nicht beschädigt werden.
|
|
|
|
|
|
|
letzte Bearbeitung:
21.03.03
|