Kletterziele
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Die roten Textstellen stammen aus den sächsischen Kletterregeln, die blauen aus der, übrigens insgesamt sehr lesenswerten Broschüre "Reibungsfrei Klettern" des SBB

   
    Kletterziele
 

Die im Standardführer genannten Kletterziele (Gipfel und drei definierte Massivbereiche) stellen eine Poitivliste dar, an allen anderen Felsbildungen ist Klettern nicht erlaubt.
Die Beschränkung auf Gipfel als freistehende Felsbildungen ist Bestandteil sächsischer Tradition und historisch gewachsen, heute aber wesentlicher Teil des Kompromisses zum Erhalt des Kletterns im Elbsandsteingebirge.

 

Diese historisch entstandene Beschränkung auf das Klettern an Gipfeln hat sich als Glücksfall für die felsbewohnende Flora und Fauna erwiesen. Geschützte Tier- und Pflanzenarten konnten sich an den bergsportlich nicht genutzten Massivwänden ungehindert entwickeln. Dieses kleinräumige Mosaik genutzter und ungenutzter Bereiche gewährleistet den Verbund zwischen den einzelnen Biotopelementen.

5.1 Klettergipfel 
Klettergipfel sind freistehende Felsen, die nur durch Kletterei oder durch Überfall, Übertritt oder Sprung von benachbarten Felsen zu ersteigen, durch die zuständige Fachkommission anerkannt und durch die zuständige Naturschutzbehörde bestätigt sind. Neubesteigungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der zuständigen Fachkommission und der zuständigen Naturschutzbehörde. Die Begrenzung des Kletterbereichs an Gipfeln und Sockeln kann gekennzeichnet werden.

   
   

 

letzte Bearbeitung: 26.04.03

 

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