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     Die 
    roten Textstellen stammen aus den 
    sächsischen Kletterregeln, 
    die blauen aus der, übrigens 
    insgesamt sehr lesenswerten Broschüre "Reibungsfrei Klettern" des SBB  | 
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    Kletterziele | 
  
  
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     Die im Standardführer genannten Kletterziele (Gipfel und 
    drei definierte Massivbereiche) stellen eine Poitivliste dar, an allen 
    anderen Felsbildungen ist Klettern nicht erlaubt. 
    Die Beschränkung auf Gipfel als freistehende Felsbildungen ist Bestandteil 
    sächsischer Tradition und historisch gewachsen, heute aber wesentlicher Teil 
    des Kompromisses zum Erhalt des Kletterns im Elbsandsteingebirge.  | 
  
  
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     Diese historisch entstandene 
    Beschränkung auf das Klettern an Gipfeln hat sich als Glücksfall für die 
    felsbewohnende Flora und Fauna erwiesen. Geschützte Tier- und Pflanzenarten 
    konnten sich an den bergsportlich nicht genutzten Massivwänden ungehindert 
    entwickeln. Dieses kleinräumige Mosaik genutzter und ungenutzter Bereiche 
    gewährleistet den Verbund zwischen den einzelnen Biotopelementen.  | 
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     5.1 Klettergipfel  
       Klettergipfel sind freistehende Felsen, die nur durch Kletterei oder
      durch Überfall, Übertritt oder Sprung 
       von benachbarten Felsen zu ersteigen, durch die zuständige
      Fachkommission anerkannt und durch die 
       zuständige Naturschutzbehörde bestätigt sind. 
       Neubesteigungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der zuständigen
      Fachkommission und der 
       zuständigen Naturschutzbehörde. 
       Die Begrenzung des Kletterbereichs an Gipfeln und Sockeln kann
      gekennzeichnet werden.  | 
  
  
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       letzte Bearbeitung: 
      26.04.03
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