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Die
roten Textstellen stammen aus den
sächsischen Kletterregeln,
die blauen aus der, übrigens
insgesamt sehr lesenswerten Broschüre "Reibungsfrei Klettern" des SBB |
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Kletterziele |
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Die im Standardführer genannten Kletterziele (Gipfel und
drei definierte Massivbereiche) stellen eine Poitivliste dar, an allen
anderen Felsbildungen ist Klettern nicht erlaubt.
Die Beschränkung auf Gipfel als freistehende Felsbildungen ist Bestandteil
sächsischer Tradition und historisch gewachsen, heute aber wesentlicher Teil
des Kompromisses zum Erhalt des Kletterns im Elbsandsteingebirge. |
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Diese historisch entstandene
Beschränkung auf das Klettern an Gipfeln hat sich als Glücksfall für die
felsbewohnende Flora und Fauna erwiesen. Geschützte Tier- und Pflanzenarten
konnten sich an den bergsportlich nicht genutzten Massivwänden ungehindert
entwickeln. Dieses kleinräumige Mosaik genutzter und ungenutzter Bereiche
gewährleistet den Verbund zwischen den einzelnen Biotopelementen. |
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5.1 Klettergipfel
Klettergipfel sind freistehende Felsen, die nur durch Kletterei oder
durch Überfall, Übertritt oder Sprung
von benachbarten Felsen zu ersteigen, durch die zuständige
Fachkommission anerkannt und durch die
zuständige Naturschutzbehörde bestätigt sind.
Neubesteigungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der zuständigen
Fachkommission und der
zuständigen Naturschutzbehörde.
Die Begrenzung des Kletterbereichs an Gipfeln und Sockeln kann
gekennzeichnet werden. |
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letzte Bearbeitung:
26.04.03
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