Bergsportkonzeption

Grundsätzliche Vorbemerkungen

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Basierend auf den Grundsätzen des Positionspapiers „Zukunftsfähiger Bergsport im Nationalpark Sächsische Schweiz“ soll für (...) eine klare Regelung erzielt werden, die den besonderen Schutzansprüchen Rechnung trägt sowie weitgehende Kompromisse beinhaltet.
Berücksichtigt werden außerdem die Anforderungen der Vogelschutzrichtlinie – der Nationalparkpark Sächsische Schweiz ist nach Richtlinie 79/409/EWG europäisches Vogelschutzgebiet Nr. 436 -, die insbesondere die Erhaltung oder Wiederherstellung einer ausreichenden Artenvielfalt und einer ausreichenden Lebensraumgröße zum Ziel hat.

Überlegungen und Grundsätze bei der Herangehensweise waren insbesondere beim Felsklettern:

Kriterien für die naturschutzfachliche Bewertung sind neben Arten- und Prozessschutz insbesondere Beeinträchtigungen besonders geschützter Biotope; dies bezieht sich auch auf Zugangswege. Dabei wird die Verhältnismäßigkeit (z.B. Einzelstandort, Effekt im Zusammenhang mit anderen Regelungen) berücksichtigt.

bei Einschränkungen wird die notwendige, nicht die mögliche Variante gewählt (z.B. zeitliche und/oder örtliche vor ganzjähriger Sperrung; wenn möglich Erhalt von bergseitigen Wegen)

in der Nationalpark-Kernzone gibt es grundsätzlich keine Erweiterung oder Neuerschließung außerhalb der anerkannten Klettergipfel (dies bezieht sich auch auf bereits abgelehnte, gesperrte oder noch nicht überprüfte Felsen)

um Anhaltspunkte für die Frequentierung von Klettergipfeln (und damit auch für deren bergsportliche Bedeutung, besser Beliebtheit) zu haben sowie quantitative Entwicklungen zu betrachten, wurden auf verschiedenen Gipfeln die Besteigungszahlen ausgezählt (Anzahl der Kletterer). Dies erfolgte jeweils für 1987 und 1988 und die Jahre 1995 bis 1998, vor allem auch an einzeln stehenden Klettergipfeln.

Grundsätze für Kletterzugänge:

die zeitliche und/oder örtliche Sperrung von Klettergipfeln bezieht sich auch auf die jeweiligen Zugangswege

Zugänge zu den Klettergipfeln erfolgen grundsätzlich nicht über die Felsriffe, sondern talseitig; Zugänge zu Bergwegen und Sprüngen aus der Scharte

Grundsätze für das Freiübernachten (Boofen):

außerhalb der Kernzone werden im Bereich von Kletterfelsen einige traditionelle Stellen zum Freiübernachten zugelassen (diese haben auch bei einer möglichen Kernzonen-Erweiterung Bestand)

   
   

Quelle: Abschlussprotokolle zur Bergsportkonzeption

   

letzte Bearbeitung: 24.12.02

 

 

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