Positionspapier 2000
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Positionspapier
Wegekonzeption Nationalpark Sächsische Schweiz

Präambel

Im Wissen um die Einzigartigkeit des Naturerbes Sächsische Schweiz,
in der Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen,
in der Respektierung der Zielstellungen eines von weltweit über 2000 Nationalparken,
in Notwendigkeit der Förderung naturnaher Erholungsformen,
in der Erkenntnis der Bedeutung von dauerhaft natur- und umweltgerechten Tourismusangeboten,
in dem ernsthaften Bemühen, die Entwicklung des Nationalparks Sächsische Schweiz im Konsens mit allen gesellschaftlichen Interessen zu gestalten,
vereinbaren die Untereichner die folgende Position zur

Wegekonzeption Nationalpark Sächsische Schweiz:

1. Die Beteiligten stimmen darin überein, dass der Nationalpark Sächsische Schweiz eine wichtige Rolle für die weitere Entwicklung der Region spielt. Dabei wird auch die wichtige Funktion der Nationalparkregion als zunehmend für bedeutungsvoller eingeschätzt.

2.
Bei der Entwicklung des Nationalparks Sächsische Schweiz gehen alle Beteiligten von dem Grundsatz einer gleichrangigen Wertigkeit der Ziele Naturschutz, Erholung, Bildung und Forschung aus.
Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass auf diese Weise sowohl den Belangen der Bevölkerung, der Gäste sowie den umwelt- bzw. naturschutzpolitischen Anforderungen Rechnung getragen werden kann, und dass sich diese Einschätzung auch voll mit dem politischen Willen der Region deckt.

3.
Die Beteiligten sind sich in ihrer Einschätzung einig, dass die international gültigen Kriterien der IUCN nicht über die im Sächsischen Naturschutzgesetz, im Nationalpark-Programm und in der Nationalpark-Verordnung festgelegten Grundsätze hinausgehen.

4.
Die Beteiligten haben darüber Einigung erzielt, dass im Nationalpark Sächsische Schweiz ein dynamisches Wegekonzept sowohl den naturschutzfachlichen Anforderungen wie auch den Erwartungen der Bergsport- und Wanderverbände am ehesten Rechnung tragen kann. Unter einem dynamischen Wegekonzept verstehen die Beteiligten keine starre Festlegung auf ein konkretes Wegenetz, sondern die Option auf Öffnung bzw. Schließung oder sogar Neukonzipierung von Wegen aus naturschutzfachlichen Gründen. Dabei sind sich die Beteiligten auch in der Einschätzung einig, dass die dafür notwendigen Entscheidungen durch nachvollziehbare Gründe belegt werden und der Erlebbarkeit der Landschaft dabei ein hoher Stellenwert eingeräumt wird.

5.
Die Beteiligten sind sich in der Einschätzung einig, dass im Interesse der Akzeptanz für alle wichtigen Maßnahmen und Entscheidungen des Nationalparks Sächsische Schweiz eine qualifizierte Beteiligung von Bürgern, Kommunen, Fachbehörden und Fachverbänden notwendig ist.

6.
Die Beteiligten stimmen überein, dass außerhalb der Kernzone ein Wegegebot gilt und dort alle vorhandenen Wege, gleichgültig ob markiert oder nicht markiert, begangen werden dürfen.

7.
Die Beteiligten erzielen Übereinstimmung, dass eine Erweiterung der jetzigen Kernzone nicht automatisch dazu führen muss, dass das Wegenetz der Erweiterungsflächen am Wegenetz der bisherigen Kernzone gemessen werden muss.

8.
Die Beteiligten stimmen darin überein, dass in der Kernzone über alle zur Nutzung genehmigten Wege eine Übereinstimmung in dieser Gruppe erfolgt. Diese Regelung trifft auch für die geplante Erweiterung der Kernzone zu.

9.
Die Beteiligten erzielen Einvernehmen, dass die in der Kernzone genehmigten Wege auch im Gelände zu kennzeichnen sind.

10.
Gekennzeichnete Wege sind Wanderwege, Bergpfade und Kletterzugänge. Definition und Kennzeichnung sind in der Anlage aufgeführt.

11.
Bergpfade und Kletterzugänge erhalten nur an notwendigen Stellen entsprechende Kennzeichnungen. Diese dienen vorrangig der Legalisierung einer Wegenutzung und nicht deren Bewerbung. Sie sind deshalb, unter anderem durch begleitende Maßnahmen, die den Wegeverlauf erkennbar machen, zu minimieren.

12.
Die Beteiligten verpflichten sich, die Inhalte dieser Vereinbarungen in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen in geeigneter Form umfassend bekanntzumachen und sich für deren Umsetzung einzusetzen.

Unterzeichner
Sächsischer Bergsteigerbund (Dr. Voigt, Dr. Rölke)
Nationalparkverwaltung (Dr. Stein, Knaak)
Umwelt- und Naturschutzorganisation (Creutz, Hradsky)
Kommunenvertreter (Lasch, Ulbrich)
Staatsforstverwaltung (Grunwald, Röder)
Tourismusverband (Brähmig, Kaldenhoff)

Dresden, 11. Januar 2000
   

 

letzte Bearbeitung: 04.01.01

 

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