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  Sächsische Zeitung vom 26.07.2000

Nationalpark Sächsische Schweiz

Wandern nach Vorschrift
In Kernzone des Schutzgebietes dürfen nur noch markierte Wege benutzt werden

Von Gunnar Saft 

Der jahrelange Streit um die Sperrung von Wanderwegen im Nationalpark Sächsische Schweiz ist beendet. Sachsens Bergsport-, Wander und Naturschutzverbände haben sich jetzt mit der Parkverwaltung auf einen Kompromiss geeinigt. Demnach gilt für die Kernzone, die knapp ein Viertel des 93 Quadratkilometer großen Nationalparkes ausmacht, in Zukunft ein striktes Wegegebot. In diesem Gebiet dürfen nur noch eindeutig markierte Wege benutzt werden. Neben ausgewiesenen Wanderrouten gehören dazu auch Bergpfade und Kletterzugänge. Letztere sollen jedoch vorrangig durch Bergsteiger genutzt und nicht touristisch beworben werden. Das Begehen anderer Wege ist verboten. Im Gegenzug sollen die Beschränkungen außerhalb der Kernzone gelockert werden. Hier dürfen künftig alle erkennbaren Wege genutzt werden egal, ob markiert oder unmarkiert. Für einige Wege wurden darüber hinaus Sonderlösungen vereinbart (siehe Kasten) oder eine Sperrung beschlossen (Alter Flößersteig). Vertreter aller beteiligten Interessengruppen sprachen gestern von einer vernünftigen Lösung. Die Einhaltung der Wegekonzeption, die voraussichtlich im Frühjahr 2001 in Kraft tritt, soll durch die sächsische und böhmische Nationalparkwacht kontrolliert werden. Auf deutscher Seite können Zuwiderhandlungen vor Ort mit Ermahnungen und einem Verwarnungsgeld bis 75 Mark geahndet werden. Bei gravierenden Verstößen droht ein Ordnungsstrafverfahren beim Regierungspräsidium. Der Verbesserung der Wandermöglichkeiten dient zudem die für die nächsten 18 Monate geplante Einrichtung und Erweiterung von drei Grenzübergängen, denen die tschechischen Behörden bereits zustimmten: Hinterhermsdorf Zadni Doubice (für Radfahrer), Rabensteine Zadni Jetrichovice (neuer Übergang für Radfahrer und Fußgänger), Schmilka Hrensko (neuer Übergang für Fußgänger). 

WICHTIGSTE ÄNDERUNGEN IM WEGENETZ 

Kleiner Zschand: Auf eine großflächige Sperrung des Gebietes wird verzichtet. Aus Naturschutzgründen soll es aber zu Teilsperrungen kommen. Folgende Wege werden künftig als Bergpfad ausgewiesen: Nördlicher Weg über den oberen Teil der Westelschlüchte, ab Abzweig von den Raubsteinschlüchten und über das Hintergründel auf den Gehackten Weg, südöstlicher Zugang über den vom Roßsteig abzweigenden Gehackten Weg bis zum Kleinen Kuhstall. Im Kleinen Zschand selbst werden der Gehackte Weg zwischen Abzweig Rosssteig und dem Kuhstall, der Verbindungsweg vom oberen Teil der Westelschlüchte bis zum Gehackten Weg sowie der Abzweig von den oberen Westelschlüchten zur Aussicht oberhalb des Bärenfangkegels freigegeben. Auf dem Oberen Fremdenweg wird ein markierter Zugang zum Pavillon auf dem Kleinen Winterberg geschaffen, andere Abschnitte sind nicht mehr begehbar.

Großer Zschand: Zusätzliche Ausweisung von Bergpfaden: Weberschlüchte bis zur Webergrotte, Goldsteig, Kletterzugang Blaues Horn -Sandschlüchte, Reitsteig.

Einzelwege: Begangsteig: Ausweisung als Kletterzugang. Der Weg vom Schwarzberggrund zum Tümpelgrund wird Bergpfad. Lehrpfad Hohnstein: Verlagerungen von der Wartenbergstraße in den Kohlichtgrund (Trassen-Enden werden an bestehende Wege angeschlossen). Schaffung eines Zugangs zum Aussichtspunkt oberhalb des "Großen Halben" und Ausweisung als Bergpfad. Der Verbindungsweg Burg Neurathen Burg Altrathen, der Giesgrund, die Rotkehlchenstiege und die Obere Affensteinpromenade werden als Bergpfad ausgewiesen. Hirschgrund, Lorenzlöcher/Wilder-Grund-Turm gelten künftig als Kletterzugang. Terrassenwege (Schmilkaer Gebiet): Der Untere Weg gilt auch als Kletterzugang, vorhandene Markierungen werden reduziert. Der obere Weg wird als Bergpfad ausgewiesen. Langes Horn: Ausweisung der Häntzschelstiege und des Langen Horns als Bergpfad mit neuer Wegführung wegen Renaturierung erodierter Bereiche, für die Häntzschelstiege gilt künftig Richtungsverkehr (nur Aufstieg erlaubt und danach Weiterführung des Weges über das Lange Horn). 

 

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