. |
. |
|
|
|
Keine Massive fürs Klettern -
Statement der Nationalparkverwaltung |
. |
. |
Im Neuen Sächsischen Bergsteiger, Mitteilungsblatt des SBB, Heft 4/97, s. 19,
steht in einer Leserzuschrift von M. Werner: "Vertreter der Nationalparkverwaltung
haben auch schon mehrfach geäußert, daß sie ohne weiteres Massive für das Klettern
freigeben würden." Die Nationalparkverwaltung möchte diesbezüglich klarstellen:
Eine grundsätzliche Freigabe von Massivwänden für den Klettersport in der sächsischen
Schweiz wird es nicht geben. Das gilt auch für einen "Tausch von ökologisch
bedenkliche Gipfeln gegen Massivwände", wie hin und wieder in die Diskussion
gebracht wird. |
. |
Kommentar:
Die Frage der Massivkletterei ist viel mehr als die Freigabe von
ein paar Quadratmetern Fels! Die Gipfel machen etwa 2% der gesamten Felsfläche aus,
stellen also bereits eine immense Selbstbeschränkung der sächsischen Bergsteiger dar.
Mit der Freigabe von Massiven wird häufig auch die Abkehr von den Sächsischen Regeln und
ein hin zum Sportklettern verbunden. Die Damit verbundenen "Risiken" scheinen
vielseitig und reichen vom Verlust der Traditionen bis zum massenhaften Klettertourismus
mit allen negativen Folgen.
Bekanntester Vorstoß in diese Richtung sind Bernd Arnolds versuche
Sportkletterrouten am Burgfels Hohnstein einzurichten.
Der "Tausch von ökologisch bedenkliche Gipfeln gegen
Massivwände" wurde in der Vergangenheit auch von nationalparknaher Seite ins
Gespräch gebracht, etwa von Frank Richter. |
Nach Beratungen mit den
Bergsportverbänden, anerkannten Naturschutzverbänden und Behörden wie Umweltministerium
und Regierungspräsidium Dresden besteht Konsens, daß der Klettersport in der
Sächsischen Schweiz in der bisherigen Form und im bisherigen Umfang (Gipfel) getrieben
werden kann. Dabei ist deutlich zu machen, daß es hierbei keine Unterschiede zwischen
Nationalpark und dem "Rest" des Gebietes gibt. Die Nationalparkregion
Sächsische Schweiz ist den diesem Sinne nicht zu trennen. Die Festschreibung dieser
Bedingungen im sächsischen Naturschutzgesetz stellen nicht den Klettersport in Frage,
sondern ermöglichen ihn ausdrücklich auf einer soliden Basis. Die
Grundlage der Zusammenarbeit zwischen der Nationalpark und Bergsportverbänden für die
nächsten Jahre sind in einem Positionspapier festgelegt (veröffentlicht im
SBB-Mitteilungsblatt 2/97). Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß dieses
Positionspapier auch Spielraum für weiterführen Diskussion zuläßt. Den in letzten Jahr
eingerichteten Kletterrouten an Massivwänden mit Stellung eine echte |
. |
. |
Gefährdung der
Balance zwischen Naturschutz und Bergsport dar. Wer durch die Schaffung von Tatsachen
denkt, die Freigabe von massiven erzwingen zu können, wird begreifen müssen, daß dies
der falsche Weg ist. Zudem ist das eine grobe Unsportlichkeit gegenüber allen anderen
Kletterern. Die Nationalparkverwaltung hat z.B. umgehend ca. 70 Ringe bzw. Ösen an der
(als Salamander oder Echse bezeichneten) Wand in der Nähe der Brandpyramide gezogen.
Gegen die dort Kletternden wird durch das Regierungspräsidium Dresden z.Z. ein Ordnungswidrigkeitsverfahren
mit einer Ordnungsstrafe von 500,-DM durchgeführt.
Nationalpark Verwaltung |
. |
. |
|
|