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    Klettertechnische Abteilung (KTA)
Artikel von Martin Lange im Mitteilungsblatt des SBB 3/2001
   

Ist der Sicherungsring in Sachsen auch immer ein "sicherer" Ring ?
Um es vorweg zu sagen. Nein! Das ist er leider nicht.
Nach dieser für manchen vielleicht etwas ernüchternden Einleitung aber zur Sache. Seit Jahrzehnten bemüht sich die KTA um den sicheren Ring in unserem Gebirge. Dazu wurden Berechnungen angestellt, Konstruktionsrichtlinien erarbeitet und praktische Versuche in unterschiedlichem Gestein, bei verschiedenen Befestigungsmethoden durchgeführt. Jede neue Fertigungscharge der KTA-Ringe wird einer strengen Stichprobenprüfung unterzogen.
Deshalb können wir mit ziemlicher Sicherheit sagen: "Von der KTA gesetzte Ringe oder fachgerecht gesetzte, beim SBB bezogene Ringe bieten ein Höchstmaß an Sicherheit." Dabei gehen wir von einer Standzeit von 50 Jahren aus. Trotzdem läßt sich daraus kein Haftungsanspruch ableiten. Was wir wollen und können, ist lediglich, daß nicht gegen den bekannten und anerkannten Stand der Technik verstoßen wird.

Viele halten unsere strengen Maßstäbe für überzogen. Dem möchte ich entgegnen, daß erstens für Gesundheit und Leben der Sportler kein Anspruch zu hoch sein darf. Außerdem ist es ein Gebot der Vernunft, um den Wartungsaufwand in Grenzen zu halten. Dazu eine kleine Milchmädchenrechnung:
In der Sächsischen Schweiz gibt es grob geschätzt 20.000 Sicherungsringe. Geht man von einer Standzeit von 50 Jahren aus, dann müssen im Jahr immerhin noch 400 Ringe gewechselt werden. Das sind für den SBB Kosten in Höhe von mehreren 10 TDM.
Die tatsächliche Lage in unserem Gebirge ist aber wesentlich schlechter, weil leider Erstbegeher in der Vergangenheit und, schlimmer noch, auch in der Gegenwart ihre Ringe nicht nach den Richtlinien der KTA dimensionieren.
Es soll nicht Ziel dieses Artikels sein, uns namentlich bekannte Erstbegeher hier anzuprangern, da das schon wegen der Unvollständigkeit für die dann Genannten eine Ungerechtigkeit wäre. Die es betrifft, wissen das selbst und müssen vor ihrem eigenen Gewissen damit umgehen.
Ausgehend davon können wir nur raten, sich nicht kritiklos jedem Ring anzuvertrauen. Was kann man aber überhaupt prüfen? Natürlich nur das, was man auch sieht. Und das ist bei einem Sicherungsring leider nur das wenigste. Dazu einige Hinweise:
 

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Das Gestein um den Ring soll fest sein und keine Risse aufweisen.

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Der Ring darf zur Vermeidung einer unzulässigen Hebelwirkung nur mit seinem Kopf aus dem Fels hervorstehen.

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Der Ringkopf darf nicht zerschlagen oder krumm sein.

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Das Ringauge soll rund sein und nicht zusammengeschlagen.

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Der Ring muß sich im Auge leicht bewegen lassen. Auch die Schweißnaht muß sich leicht durch das Auge bewegen lassen.

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Mitunter rosten Ringe, die lange nicht benutzt wurden, am Auflagepunkt wesentlich stärker. Ein gleichmäßiger Durchmesser auf dem gesamten Umfang ist deshalb wichtig.

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Die Schweißnaht selbst soll keine erkennbaren Fehler aufweisen.

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Wenn der Schaftansatz etwas zu sehen ist, kann man mitunter den Schaftquerschnitt abschätzen. Bei einem runden Ringquerschnitt ist leider nicht zu beurteilen, ob im Inneren Verdrehsicherungen vorhanden sind.

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Der Ring darf nicht nach unten abfallend geschlagen sein, um die Axialbelastung möglichst gering zu halten.

Mehr ist kaum möglich. Es bleibt trotzdem die Unwissenheit über die Länge, eine eventuelle Korrosion des Schaftes und die Beschaffenheit des Gesteins im Inneren. Hat man bei einem Ring ernsthafte Bedenken, dann sollte man versuchen, zumindest daran nicht nachzuholen. Sind die Bedenken zu groß, dann hilft nur Abseilen.
Hat man einen ernsthaften Schaden festgestellt, dann sollte dieser Ring unbedingt der KTA gemeldet werden, wie seit Jahren praktiziert. Es wäre aber sehr hilfreich, die Courage aufzubringen, auch den Verursacher anzusprechen. Das würde bestimmt mehr helfen, als wenn dies immer nur die KTA tut.
Zuletzt noch ein Appell an alle Erstbegeher:

 

Verwendet nur das von der KTA geprüfte Material!

In der SBB-Geschäftsstelle kann man Ringe käuflich erwerben. Der SBB stützt sogar den Preis zusätzlich. Es gibt wirklich keinen Grund, schlechtes, ungeprüftes Material zu verwenden. Wer dennoch eigenes Material verwenden will, sollte zumindest die Normen der KTA einhalten. Das ist aber ohne Prüfung nicht nachweisbar. Weil bei kleinen Stückzahlen die Prüfkosten für eine ordentliche Prüfung nicht bezahlbar sind, schenkt man sich diese dann meist. Zur Beratung stehen wir gern zur Verfügung. Schon lange kann niemand mehr sagen, es gäbe nichts besseres oder man hätte es nicht gewußt. Die Verwendung von nicht ausreichend dimensioniertem und geprüftem Material muß deshalb eindeutig unter grob fahrlässig eingestuft werden.

   

 

letzte Bearbeitung: 24.12.02

 

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