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Die Klettergipfel des Wildensteiner Gebietes liegen
abgesehen von drei kleineren Gipfeln (Yeti,
Städelschlüchteturm, Eremit) im Ruhebereich des Nationalparkes;
forstliche Eingriffe in die Waldentwicklung finden dort grundsätzlich
nicht mehr statt.
Vor allem Hainsimsen-Buchenwälder (Luzulo-Fagetum) auf
feuchten Gründen sowie deren (sub)montane Form,
Waldschwingel-Buchenwälder (Festuco-Fagetum)
nördlich der Kirnitzsch und östlich der Knechtsbach,
Beerstrauch-Kiefernwälder (Leucobryo-Pinetum),
Preiselbeer oder Kiefern-Eichenwald (Vaccinio
vitis-idaeae Quercetum) im Goldbachtal und trockene
Waldmeister-Buchenwälder (Galio odorati-Fagetum)
am Hausberg und am Neunstelligen Hübel sowie Silikatfelsen als besonders
geschützte Biotope nach § 26 des Sächsischen Naturschutzgesetzes
prägen weite Teile des Gebietes.
Diese zusammenhängenden naturnahen Bereiche sind Lebensräume und
Rückzugsgebiete für ein Vielzahl von in Sachsen gefährdeten Tieren und
Pflanzengesellschaften.
Die klettersportliche Erschließung des Wildensteiner Gebietes begann
wesentlich später als in den benachbarten Gebieten und konzentrierte sich
nur auf wenige Gipfel. Erst dessen vollständige Aufnahme und Beschreibung
im Kletterführer von 1965 rückte das Gebiet nachhaltig ins Interesse der
Erschließertätigkeit.
Die bedeutendsten Kletterziele sind großflächige Gipfel mit einer
Vielzahl von Aufstiegen in allen Schwierigkeitsgraden wie Zyklopenmauer,
Großer und Kleiner Lorenzstein sowie Kleinsteinwand.
Das Gestein der Felsen weist eine recht unterschiedliche Festigkeit auf.
Basierend auf den Grundsätzen des Positionspapiers „Zukunftsfähiger
Bergsport im Nationalpark Sächsische Schweiz“ soll für das
Wildensteiner Gebiet eine klare Regelung erzielt werden, die den
besonderen Schutzansprüchen Rechnung trägt sowie weitgehende Kompromisse
beinhaltet.
Berücksichtigt werden außerdem die Anforderungen der
Vogelschutzrichtlinie - der Nationalpark Sächsische Schweiz ist nach
Richtlinie 79/409/EWG europäisches Vogelschutzgebiet Nr. 436 -, die
insbesondere die Erhaltung oder Wiederherstellung einer ausreichenden
Artenvielfalt und einer ausreichenden Lebensraumgröße zum Ziel hat.
Überlegungen und Grundsätze bei der Herangehensweise waren
insbesondere beim Felsklettern:
| Kriterien für die naturschutzfachliche Bewertung sind neben Arten-
und Prozessschutz insbesondere Beeinträchtigungen besonders
geschützter Biotope (Biotopschutz); dies bezieht sich auch auf
Zugangswege. Dabei wird die Verhältnismäßigkeit (z.B.
Einzelstandort, Effekt im Zusammenhang mit anderen Regelungen)
berücksichtigt. |
| bei Einschränkungen wird die notwendige, nicht die mögliche
Variante gewählt (z.B. zeitliche und/oder örtliche vor ganzjähriger
Sperrung; wenn möglich Erhalt von bergseitigen Wegen) |
| um Anhaltspunkte für die Frequentierung von Klettergipfeln (und
damit auch für deren bergsportliche Bedeutung, besser Beliebtheit) zu
haben sowie quantitative Entwicklungen zu betrachten, wurden auf
verschiedenen Gipfeln die Besteigungszahlen ausgezählt (Anzahl der
Kletterer). Dies erfolgte jeweils für 1987 und 1988 und die Jahre
1995 bis 1998, vor allem auch an einzeln stehenden Klettergipfeln. |
Besonderheiten im Wildensteiner Gebiet:
| an 42 Klettergipfeln existieren gegenwärtig über 1050 Aufstiege
aller Schwierigkeitsgrade |
| nördlich des Klettergipfels Yeti existieren besonders
strukturreiche Waldbestände; im Bereich des Neunstelligen Hübels
kommen besonders gefährdete Pflanzenarten verstärkt vor (laut
Waldbiotop-Kartierung vom September 1999) |
| bei den örtlichen Begehungen (im März bis Juni 2001) wurden
einzelne Klettergipfel (z.B. Yeti, Monolith, Slawe,
Buschmühlenturm, Grünling) in permanent feuchtem Zustand und
z.T. stark bewachsen vorgefunden |
| auf eine periodische zeitliche Sperrung von Klettergipfeln wurde
auch in Horstschutzbereichen verzichtet |
Grundsätze für Kletterzugänge:
| Zugänge zu den Klettergipfeln erfolgen grundsätzlich nicht über
die Felsriffe, sondern talseitig; Zugänge zu Bergwegen und Sprüngen
aus der Scharte |
Grundsätze für das Freiübernachten (Boofen):
| außerhalb der Kernzone werden im Bereich von Kletterfelsen einige
traditionelle Stellen zum Boofen zugelassen |
| in den zugelassenen Boofen sind Feuer grundsätzlich nicht erlaubt |
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