Bergsportkonzeption

Hinterhermsdorf

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    Vorbemerkungen
   

Die Klettergipfel des Wildensteiner Gebietes liegen abgesehen von drei kleineren Gipfeln (Yeti, Städelschlüchteturm, Eremit) im Ruhebereich des Nationalparkes; forstliche Eingriffe in die Waldentwicklung finden dort grundsätzlich nicht mehr statt.
Vor allem Hainsimsen-Buchenwälder (Luzulo-Fagetum) auf feuchten Gründen sowie deren (sub)montane Form, Waldschwingel-Buchenwälder (Festuco-Fagetum) nördlich der Kirnitzsch und östlich der Knechtsbach, Beerstrauch-Kiefernwälder (Leucobryo-Pinetum), Preiselbeer oder Kiefern-Eichenwald (Vaccinio vitis-idaeae Quercetum) im Goldbachtal und trockene Waldmeister-Buchenwälder (Galio odorati-Fagetum) am Hausberg und am Neunstelligen Hübel sowie Silikatfelsen als besonders geschützte Biotope nach § 26 des Sächsischen Naturschutzgesetzes prägen weite Teile des Gebietes.
Diese zusammenhängenden naturnahen Bereiche sind Lebensräume und Rückzugsgebiete für ein Vielzahl von in Sachsen gefährdeten Tieren und Pflanzengesellschaften.

Die klettersportliche Erschließung des Wildensteiner Gebietes begann wesentlich später als in den benachbarten Gebieten und konzentrierte sich nur auf wenige Gipfel. Erst dessen vollständige Aufnahme und Beschreibung im Kletterführer von 1965 rückte das Gebiet nachhaltig ins Interesse der Erschließertätigkeit.
Die bedeutendsten Kletterziele sind großflächige Gipfel mit einer Vielzahl von Aufstiegen in allen Schwierigkeitsgraden wie Zyklopenmauer, Großer und Kleiner Lorenzstein sowie Kleinsteinwand.
Das Gestein der Felsen weist eine recht unterschiedliche Festigkeit auf.

Basierend auf den Grundsätzen des Positionspapiers „Zukunftsfähiger Bergsport im Nationalpark Sächsische Schweiz“ soll für das Wildensteiner Gebiet eine klare Regelung erzielt werden, die den besonderen Schutzansprüchen Rechnung trägt sowie weitgehende Kompromisse beinhaltet.
Berücksichtigt werden außerdem die Anforderungen der Vogelschutzrichtlinie - der Nationalpark Sächsische Schweiz ist nach Richtlinie 79/409/EWG europäisches Vogelschutzgebiet Nr. 436 -, die insbesondere die Erhaltung oder Wiederherstellung einer ausreichenden Artenvielfalt und einer ausreichenden Lebensraumgröße zum Ziel hat.

Überlegungen und Grundsätze bei der Herangehensweise waren insbesondere beim Felsklettern:

bulletKriterien für die naturschutzfachliche Bewertung sind neben Arten- und Prozessschutz insbesondere Beeinträchtigungen besonders geschützter Biotope (Biotopschutz); dies bezieht sich auch auf Zugangswege. Dabei wird die Verhältnismäßigkeit (z.B. Einzelstandort, Effekt im Zusammenhang mit anderen Regelungen) berücksichtigt.
bulletbei Einschränkungen wird die notwendige, nicht die mögliche Variante gewählt (z.B. zeitliche und/oder örtliche vor ganzjähriger Sperrung; wenn möglich Erhalt von bergseitigen Wegen)
bulletum Anhaltspunkte für die Frequentierung von Klettergipfeln (und damit auch für deren bergsportliche Bedeutung, besser Beliebtheit) zu haben sowie quantitative Entwicklungen zu betrachten, wurden auf verschiedenen Gipfeln die Besteigungszahlen ausgezählt (Anzahl der Kletterer). Dies erfolgte jeweils für 1987 und 1988 und die Jahre 1995 bis 1998, vor allem auch an einzeln stehenden Klettergipfeln.

Besonderheiten im Wildensteiner Gebiet:

bulletan 42 Klettergipfeln existieren gegenwärtig über 1050 Aufstiege aller Schwierigkeitsgrade
bulletnördlich des Klettergipfels Yeti existieren besonders strukturreiche Waldbestände; im Bereich des Neunstelligen Hübels kommen besonders gefährdete Pflanzenarten verstärkt vor (laut Waldbiotop-Kartierung vom September 1999)
bulletbei den örtlichen Begehungen (im März bis Juni 2001) wurden einzelne Klettergipfel (z.B. Yeti, Monolith, Slawe, Buschmühlenturm, Grünling) in permanent feuchtem Zustand und z.T. stark bewachsen vorgefunden
bulletauf eine periodische zeitliche Sperrung von Klettergipfeln wurde auch in Horstschutzbereichen verzichtet

Grundsätze für Kletterzugänge:

bulletZugänge zu den Klettergipfeln erfolgen grundsätzlich nicht über die Felsriffe, sondern talseitig; Zugänge zu Bergwegen und Sprüngen aus der Scharte

Grundsätze für das Freiübernachten (Boofen):

bulletaußerhalb der Kernzone werden im Bereich von Kletterfelsen einige traditionelle Stellen zum Boofen zugelassen
bulletin den zugelassenen Boofen sind Feuer grundsätzlich nicht erlaubt
   

Quelle: [29]

   

letzte Bearbeitung: 24.12.02

 

 

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