Vorbemerkungen
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Vorbemerkungen

Das Gebiet des Großen Zschands liegt vollständig in der Kernzone des Nationalparkes, in der forstliche Eingriffe in die Waldentwicklung grundsätzlich nicht mehr stattfinden.
Vor allem die Beerstrauch-Riffkiefernwälder der Felsgebiete (Leucobryo-Pinetum, Vacci-nio-Quercetum), Hainsimsen-Fichten-Buchenwälder (Luzulo-Fagetum), Krautreiche Bu-chenwälder (Melico-Fagetum und Arunco-Fagetum), Silikatfelsen und Binsen-, Waldsim-sen- und Schachtelhalmsümpfe (Vermoorungen) als besonders geschützte Biotope nach § 26 des Sächsischen Naturschutzgesetzes prägen weite Teile des Gebietes.
Diese zusammenhängenden naturnahen Bereiche sind Lebensräume und Rückzugsgebiete für ein Vielzahl von in Sachsen gefährdeten Tieren und Pflanzengesellschaften.

Mit dem Ausgang des neunzehnten Jahrhunderts begann die bergsportliche Erschließung der Felsen im Großen Zschand. Landschaftsbestimmende Gipfel und Kletterziele von herausragender Bedeutung sind Goldstein, Großes Spitzes Horn, Jortanshorn, Sommerwand und Kampfturm.
Der Sandstein ist großbankig und in der Regel von geringerer Festigkeit. Vor allem über Stauhorizonten ist die zunehmende Verwitterung in den letzten Jahren auffällig.

Besonderheiten im Großen Zschand:

es existiert ein großes Potenzial an Kletterrouten (über 1300 Aufstiege aller Schwierigkeitsgrade an 87 Gipfeln)

am Goldstein und im Bereich zwischen Sommerwand und Sandschlüchteturm befinden sich besonders strukturreiche Waldbestände

bei den örtlichen Begehungen (überwiegend im Juni und Juli 1999) wurden einzelne Klettergipfel (z.B. Waldgeist, Grenzwand, Kleiner Turm, Christelschluchtnadel, Litfaßsäule, Hirschsuhlenturm) auch nach längeren Trockenperioden in permanent feuchtem Zustand und überwiegend mit Vegetation bedeckt vorgefunden

die Schwarzschlüchte werden für eine völlige Renaturierung vorgeschlagen (im unteren Zugangsbereich flächendeckend trittempfindliche Kleinseggensümpfe sowie Horstschutzbereich)

Einige potenzielle Brutfelsen und -bereiche werden jeweils vom 15.02. bis zum 01.04. gesperrt, um vom Aussterben bedrohten Felsbrütern die Suche nach einem geeigneten Horst zu erleichtern. Ansonsten gilt – in begründeten Fällen – grundsätzlich eine zeitliche Sperrung vom 15.02. bis zum 15.07.

bei dem langen, bergseitigen Zugang zum Grottenwächter erfolgt vor allem zum Schutz von trittempfindlichen Beerstrauchheiden als besonders geschützte und gefährdete Biotope vom 15.02. bis zum 15.07. eine zeitliche Sperrung

   

Quelle: [29]

   

 

letzte Bearbeitung: 24.12.02

 

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